Durch das COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz (kurz: COVInsAG) wird die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für Unternehmen, die aufgrund der COVID-19-Pandemie über-schuldet sind, ohne zahlungsunfähig zu sein, bis zum 31. Dezember 2020 verlängert. Die Auskunftei Creditreform schätzt die Zahl der derzeit verdeckt überschuldeten Unternehmen auf 550.000 und gibt an, dass im Zuge der verlängerten Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für Unternehmen die Zahl auf bis zu 800.000 Firmen steigen wird.
"Trotz der historischen Wirtschaftskrise sinken die Insolvenzen deutlich. Es kann sich hier nur um künstlich am Leben gehaltene Zombie-Firmen handeln."
FDP-Finanzexperte Frank Schäffler befragte dazu die Bundesregierung. Diese teilt in ihrer Antwort mit, dass die Zahl der Insolvenzen derzeit rückläufig sei, mittelfristig aber steigen werde. Genaue Zahlen nannte die Bundesregierung nicht. "Trotz der historischen Wirtschaftskrise sinken die Insolvenzen deutlich. Es kann sich hier nur um künstlich am Leben gehaltene Zombie-Firmen handeln. Trotzdem hat die Bundesregierung keine Ahnung wie groß die Insolvenzwelle ist, die auf Deutschland zukommt", kommentiert Frank Schäffler die Antwort der Bundesregierung.
Die Kleine Anfrage nebst Antwort der Bundesregierung ist unter https://bit.ly/2TAX4MI einsehbar.
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