Henkel ist entschlossen, gegen Entscheidung der französischen Kartellbehörde zu klagen


08.12.11 18:50
aktiencheck.de EXKLUSIV

Düsseldorf (aktiencheck.de AG) - Der Konsumgüterkonzern Henkel AG & Co. KGaA (ISIN DE0006048432 / WKN 604843) hat die Entscheidung der französischen Kartellbehörde zur Kenntnis genommen, mehrere internationale Waschmittelhersteller aufgrund von Kartellverstößen in Frankreich in einem Zeitraum von 1997 bis 2004 mit Bußgeldern zu belegen, allerdings ist das Unternehmen weder mit dem Bußgeld noch mit der rechtlichen Bewertung einverstanden.

Henkel erwartet keine Auswirkungen auf die Prognose für das Geschäftsjahr 2011 oder die Finanzziele 2012. Zudem ist der Konzern entschlossen, gegen diese Entscheidung zu klagen. Dafür gibt es mehrere Gründe:

Während des gesamten Prozesses hat Henkel umfangreich mit den Kartellbehörden kooperiert. Henkel hat nach der Aufdeckung der Verstöße im Jahr 2008 die Behörden umgehend informiert. Auch hatte Henkel den Behörden aufgrund seiner eigenen unternehmensinternen Untersuchungen wesentliche Informationen geliefert, die dazu beigetragen hatten, den relevanten Sachverhalt in Frankreich nachzuweisen. Zudem hatte Henkel als erstes Unternehmen die europäische Dimension des Falls offengelegt. Trotz dieser umfangreichen und wahrheitsgemäßen Kooperation und entgegen den Prinzipien der Kronzeugenregelung, die im französischen und europäischen Kartellrecht verankert sind, wurde Henkel mit einem beträchtlichen Bußgeld belegt, womit das Unternehmen nicht einverstanden ist.

Henkel ist der Meinung, dass der Fall in Frankreich in direktem Zusammenhang mit den von der Europäischen Kommission am 13. April, 2011, geahndeten Kartellverstößen steht, für die Henkel volle Bußgeldfreiheit gewährt wurde. Die Europäische Kommission verfolgte damals Kartellverstöße bei Vollwaschmitteln in verschiedenen westeuropäischen Ländern einschließlich Frankreich, überließ es jedoch der französischen Kartellbehörde bestimmte, in Frankreich umgesetzte wettbewerbswidrige Praktiken ihrerseits zu ahnden. Henkel ist der Meinung, dass diese Praktiken als eine zusammenhängende Tat zu sehen sind und dass die heute veröffentlichte Entscheidung daher nicht die richtige rechtliche Bewertung trifft.

"Wir mussten im Jahr 2008 konkrete Hinweise auf Fehlverhalten von Mitarbeitern in mehreren westeuropäischen Ländern feststellen. Für uns bedeutet gelebte Corporate Compliance den aktiven Umgang mit diesem Thema. Daher haben wir nicht nur intern intensiv geprüft, sondern die Ergebnisse auch den zuständigen Behörden unverzüglich und uneingeschränkt zur Verfügung gestellt. Das ist unsere Verpflichtung gegenüber den Mitarbeitern, Kunden und Aktionären", sagt Dirk-Stephan Koedijk, Chief Compliance Officer bei Henkel.

Mit der Umstellung einer dezentral angelegten Compliance-Organisation im Jahr 2007 auf eine zentrale Organisation und der Einrichtung der Stelle eines global zuständigen Chief Compliance Officers, der unmittelbar an den Vorstand berichtet, hat Henkel effektive Maßnahmen ergriffen, um Fehlverhalten zukünftig zu verhindern.

Die Henkel-Aktie schloss heute im Xetra-Handel bei 43,79 Euro (-0,03 Prozent). Im Frankfurter Handel notierte die Aktie zuletzt bei 43,70 Euro (-0,03 Prozent). (08.12.2011/ac/e/a)





Artikelsuche

mehr >
hier klicken zur Chartansicht

Aktuelle Kursinformationen mehr >
Kurs Vortag Veränderung Datum/Zeit
52,46 € 52,461 € -0,001 € -0,01% 25.05./22:00
 
ISIN WKN Jahreshoch Jahrestief
DE0006048432 604843 57,77 € 36,52 €

Werte im Artikel

43,58 plus
0,00%
52,46 minus
-0,01%
Aktien des Tages
  


Mit der Anmeldung für den Newsletter "Aktien des Tages" stimme ich dem gleichzeitigen Erhalt des "Investors Daily" unseres Partners FID Verlag zu.