Persönliche Befindlichkeiten
Leider scheinen viele Parlamentarier ihr „eigenes Süppchen“ kochen zu wollen und daher darauf zu setzen, dass der ausgehandelte Deal mit der EU durchfällt. So sind einige der Meinung, man könne noch viel mehr herausholen, andere warten nur auf ein verheerendes Abstimmungsergebnis mit anschließenden Neuwahlen und einem damit verbundenen Regierungswechsel. Last but not least gibt es aber auch noch genügend Parlamentarier, denen der Brexit von Beginn ein Dorn im Auge war und die nun darauf hoffen, dass es nach der voraussichtlichen Abstimmungsklatsche einen Rücktritt vom Austritt geben könnte. In jedem Fall leidet das Land bereits jetzt unter den politischen Spielchen, was sich nun noch weiter verstärken könnte.
Keine Liebesheirat!
Nun hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass Großbritannien einseitig den Rücktritt wieder auflösen könnte. Hierzu wird nicht die Zustimmung der Europäischen Union benötigt. Man darf daher gespannt sein, ob diese Option nach dem verschobenen Abstimmungstermin eine mögliche Lösung darstellt. Gespannt darf man dann aber auch auf die Reaktionen des Maktes sein. Schließlich darf bei dieser Option nicht von einer „Liebesheirat“, sondern vielmehr von einer Zwangsgemeinschaft ausgegangen werden. Ein gutes Fundament für eine weitere Zusammenarbeit würde also auch beim „Exit vom Brexit“ nicht wirklich vorhanden sein. Man sollte daher von so einem Schritt nicht zu viel positiven Einfluss auf die Märkte erwarten. Aber mit der in letzter Minute verschobenen Abstimmung gilt es nun zunächst, auf die kommenden Tage zu achten. Gibt es doch weitere Verhandlungen mit der EU? Eines ist in jedem Fall sicher: Über den kommenden März hinaus dürfte eine Entscheidung nicht aufgeschoben werden. Doch vielleicht wird ja auch der Austrittstermin noch verschoben, wenn das Ergebnis bis dahin nicht passt ...
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Stephan Feuerstein
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