DIW: EU-Finanztransaktionssteuer kann Auswüchse der Finanzmärkte eindämmen
22.02.12 12:16
aktiencheck.de EXKLUSIV
Berlin (www.aktiencheck.de) - Die EU-Finanztransaktionssteuer ist nach Angaben des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) wirksam gegen unerwünschten Hochfrequenzhandel.
Die EU will ihre Finanzmärkte über eine Steuer bändigen. Das DIW hat den Vorschlag der EU-Kommission einer Finanztransaktionssteuer auf den Prüfstand gestellt. Ergebnis: Die Steuer dürfte das riesige Handelsvolumen an den Finanzmärkten verringern, hochspekulative Geschäfte eindämmen und die Finanzmärkte wieder stärker an die Realwirtschaft koppeln. Laut DIW-Finanzexpertin Dorothea Schäfer schneidet sie besser ab als die britische Börsensteuer. "Das Modell der EU-Kommission ist breiter angelegt und belastet genau die Finanzprodukte, die besonders oft mit Spekulationsgeschäften in Verbindung gebracht werden."
Der Vorschlag der EU-Kommission sieht vor, Käufe und Verkäufe bei Börsengeschäften mit 0,02 Prozent bis 0,2 Prozent des gehandelten Papierwerts zu besteuern. Wegen dieser niedrigen Steuersätze wird nur wer viel handelt hoch belastet. Betroffen wäre vor allem der so genannte Hochfrequenzhandel, der nach jüngsten Schätzungen 30 bis 40 Prozent des europäischen Handelsvolumens ausmacht. Per automatisierten Handelscomputern werden dabei zum Beispiel Verkaufsorder analysiert, angenommen und innerhalb von Sekundenbruchteilen zu einem höheren Preis wieder abgeworfen. Mit Millionen solcher Transaktionen werden hohe Gewinne erzeugt, obwohl die einzelnen Geschäfte oft nur einen minimalen Überschuss liefern. "Die Steuer kappt die Anreize des schnellen Geschäfts, weil sie bei jeder Transaktion anfällt", so die DIW-Expertin. Nach dem Vorschlag der EU¬-Kommission wird jede Transaktion besteuert, bei der entweder Käufer oder Verkäufer aus der EU kommen (Sitzlandprinzip). Kommen beide aus EU-Ländern, müssen auch beide zahlen. Das Steueraufkommen fließt unmittelbar in die Heimatländer der Vertragspartner.
Großbritannien sperrt sich jedoch hartnäckig gegen eine EU-weite Steuer auf Finanztransaktionen. Besteuert wird dort lediglich der Handel von Aktien und Unternehmensanleihen, die Unternehmen mit Sitz in Großbritannien ausgeben. Der Steuersatz beträgt vergleichsweise hohe 0,5 Prozent des Kaufpreises. Die britische Regelung kennt jedoch viele Ausnahmen. Laut Schätzungen werden nur 20 Prozent des Handels an der Londoner Börse tatsächlich von der Steuer erfasst. Die vorgeschlagene EU-¬Steuer ist dagegen sehr viel breiter angelegt. Nur Transaktionen durch Privatpersonen und mit der EZB sollen weitgehend befreit sein. Damit soll sichergestellt werden, dass die Finanzierung der Realwirtschaft nicht beeinträchtigt wird, sondern in erster Linie der Handel der Finanzinstitute gelenkt wird. Das erhöht die Chancen, jene Finanzprodukte zu belasten, die besonders oft mit Spekulationsgeschäften in Verbindung gebracht werden.
Auch die jüngst von der französischen Nationalversammlung verabschiedete Transaktionssteuer hält die DIW-Expertin im Vergleich für schwach. "Sarkozys Entwurf ist ein Wahlkampfmanöver", so Schäfer. Die Steuer schränke den Hochfrequenzhandel nur bedingt ein und der Steuersatz sei geringer. Auch die Tatsache, dass nur Wertpapiere französischer Unternehmen mit der Steuer belegt würden, bewertet die DIW-Expertin als Mangel. "Das französische Steuermodell ist eher ein Rückschritt als ein Fortschritt", sagt Dorothea Schäfer.
Um die Steuer nach dem Vorschlag der EU-Kommission zu umgehen, müssten beide Parteien in den Nichtgeltungsbereich des Gesetzes ausweichen. "Um zu verhindern, dass international tätige Finanzinstitute ihre Transaktionen über Tochtergesellschaften außerhalb der EU durchführen, könnte die Steuerpflicht von vornherein an das Sitzland der Muttergesellschaft angebunden werden", schlägt Dorothea Schäfer vor. (22.02.2012/ac/e/mb)
Die EU will ihre Finanzmärkte über eine Steuer bändigen. Das DIW hat den Vorschlag der EU-Kommission einer Finanztransaktionssteuer auf den Prüfstand gestellt. Ergebnis: Die Steuer dürfte das riesige Handelsvolumen an den Finanzmärkten verringern, hochspekulative Geschäfte eindämmen und die Finanzmärkte wieder stärker an die Realwirtschaft koppeln. Laut DIW-Finanzexpertin Dorothea Schäfer schneidet sie besser ab als die britische Börsensteuer. "Das Modell der EU-Kommission ist breiter angelegt und belastet genau die Finanzprodukte, die besonders oft mit Spekulationsgeschäften in Verbindung gebracht werden."
Großbritannien sperrt sich jedoch hartnäckig gegen eine EU-weite Steuer auf Finanztransaktionen. Besteuert wird dort lediglich der Handel von Aktien und Unternehmensanleihen, die Unternehmen mit Sitz in Großbritannien ausgeben. Der Steuersatz beträgt vergleichsweise hohe 0,5 Prozent des Kaufpreises. Die britische Regelung kennt jedoch viele Ausnahmen. Laut Schätzungen werden nur 20 Prozent des Handels an der Londoner Börse tatsächlich von der Steuer erfasst. Die vorgeschlagene EU-¬Steuer ist dagegen sehr viel breiter angelegt. Nur Transaktionen durch Privatpersonen und mit der EZB sollen weitgehend befreit sein. Damit soll sichergestellt werden, dass die Finanzierung der Realwirtschaft nicht beeinträchtigt wird, sondern in erster Linie der Handel der Finanzinstitute gelenkt wird. Das erhöht die Chancen, jene Finanzprodukte zu belasten, die besonders oft mit Spekulationsgeschäften in Verbindung gebracht werden.
Auch die jüngst von der französischen Nationalversammlung verabschiedete Transaktionssteuer hält die DIW-Expertin im Vergleich für schwach. "Sarkozys Entwurf ist ein Wahlkampfmanöver", so Schäfer. Die Steuer schränke den Hochfrequenzhandel nur bedingt ein und der Steuersatz sei geringer. Auch die Tatsache, dass nur Wertpapiere französischer Unternehmen mit der Steuer belegt würden, bewertet die DIW-Expertin als Mangel. "Das französische Steuermodell ist eher ein Rückschritt als ein Fortschritt", sagt Dorothea Schäfer.
Um die Steuer nach dem Vorschlag der EU-Kommission zu umgehen, müssten beide Parteien in den Nichtgeltungsbereich des Gesetzes ausweichen. "Um zu verhindern, dass international tätige Finanzinstitute ihre Transaktionen über Tochtergesellschaften außerhalb der EU durchführen, könnte die Steuerpflicht von vornherein an das Sitzland der Muttergesellschaft angebunden werden", schlägt Dorothea Schäfer vor. (22.02.2012/ac/e/mb)
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