Die Landesregierung in Sachsen-Anhalt hat ihren Gesetzentwurf zur Erhöhung des Rundfunkbeitrages im Landtag zurückgezogen. Die Beitragserhöhung zum 1. Januar 2021 wird nicht kommen. Die Magdeburger Entscheidung wird weitreichende Folgen haben: Der MDR hat bereits eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht angekündigt. Das ist gut so, denn die Rundfunkordnung in Deutschland gehört auf den Prüfstand.
"Während Zeitungsverlagen und privaten Fernsehanstalten in der Pandemie die Werbeeinnahmen wegbrechen, sprudeln die Beitragseinnahmen von ARD und ZDF munter weiter."
Unser Rundfunksystem ist antiquiert. Es wurde im letzten Jahrhundert in Anlehnung an die BBC entwickelt. Die Rundfunkfrequenzen waren knapp. Es gab nur wenige Radiosender und nur drei Fernsehsender - ARD, ZDF und den BR. Erst Mitte der 1980er Jahre entstand Wettbewerb durch die Privaten. Im Laufe der Zeit kamen dann immer mehr Sender und Programme hinzu und belebten das Angebot. Heute gibt es etwa 400 TV-Sender in Deutschland. Und dann folgte natürlich die Revolution durch Video-on-Demand-Angebote wie Netflix und Prime. Immer weniger junge Zuschauer schalten inzwischen bei den Öffentlich-Rechtlichen an. Sie informieren sich über Youtube oder Online-Portale. ARD und ZDF werden zum Auslaufmodel.
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