Griechenland neues Rettungspaket nur bei erfolgreicher Umschuldung


21.02.12 16:55
Nord LB

Hannover (www.aktiencheck.de) - Mit der schriftlichen Verlautbarung der Eurogruppe ist es nun amtlich: Für Griechenland steht ein neues Rettungspaket über EUR 130 Mrd. für den Zeitraum bis 2014 bereit, so die Analysten der Nord LB.

Die Auszahlung der Mittel sei jedoch an eine erfolgreiche Umschuldung im Rahmen der PSI-Initative und an die Verankerung einer Reihe von einschneidenden Maßnahmen in der griechischen Gesetzgebung geknüpft.

Das aus der PSI-Initiative (Private Sector Involvement) erwachsene erforderliche freiwillige Umtauschangebot für griechische Staatsanleihen müsse nun in den folgenden Tagen von der griechischen Regierung veröffentlicht werden. Die Mitglieder der PSI-Initiative bestünden aus Banken und Versicherungen, die einen freiwilligen Schuldentausch unterstützen würden. Das alte Umtauschangebot habe den Tausch alter griechischer Anleihen in neue mit Merkmalen wie reduzierte Nominale, verringerter Coupon und längere Laufzeit beinhaltet. Nominal sollten die in der PSI-Initiative versammelten privaten Gläubiger nun aber auf 53,5% ihrer Forderungen verzichten.

Barwertig seien die Verluste aber ungleich höher, denn den Aussagen von Jean-Claude Juncker auf der der Marathonsitzung folgenden Pressekonferenz zufolge würden sich die neuen Coupons im Jahr 2014 auf 2%, von 2015 bis 2020 auf 3% und in den Folgejahren auf 4,3% belaufen. Weitere Details über die Ausgestaltung der neuen Anleihen habe Juncker nicht genannt.

Vor den Erfolg hätten die Götter den Schweiß gesetzt. Im Falle Griechenlands hätten zahlreiche Schweißtropfen vergossen werden müssen. Zum einen sei eine Möglichkeit gefunden worden, die bisher fehlenden geforderten jährlichen Einsparungen von EUR 325 Mio. umzusetzen. Worin die Einsparungen bestünden, sei jedoch bislang nicht im Detail erläutert worden. Zum anderen hätten die Chefs der beiden Regierungsparteien zugesichert, das Sparprogramm auch nach den kommenden Wahlen umzusetzen. Zur Griechenland auferlegten Agenda gehöre ein Primärüberschuss im griechischen Haushalt schon im Jahre 2013, die volle Umsetzung der Privatisierungspläne und die Umsetzung der Strukturreformen sowohl im Arbeitsmarkt als auch bei Produkten und Dienstleistungen.

Langfristig gehe es darum, die griechischen Schulden auf ein tragfähiges Maß abzusenken. Als Messlatte dafür werde das Verhältnis von Schuldenstand zum BIP herangezogen. Als kritische Grenze werde das Kriterium von 120% angesehen. Das Rettungspaket an sich könne diese Größe nur wenig beeinflussen. Eine Verbesserung ergebe sich nur, wenn die Schulden fallen würden und/oder das BIP wachse. Diese Überlegungen würden die Verknüpfung von Rettungspaket und erfolgreicher Abwicklung des Umtauschangebots motivieren. "Erfolgreich" stehe dabei für maximale Kapitalbeteiligung.

Es gebe allerdings auch Anlegergruppen, die kein Interesse an einer freiwilligen Umschuldung hätten. Dazu würden Käufer zählen, die explizit auf eine Bedienung der Altanleihen spekulieren würden, Besitzer griechischer Anleihen, die sich über CDS abgesichert hätten und Baissespekulanten, die per CDS als Versicherungskäufer auf einen griechischen Ausfall wetten würden. Verkompliziert werde der Sachverhalt durch unterschiedliche maßgebliche Rechtsordnungen in Abhängigkeit von der jeweiligen Anleiheemission. Würden die Investoren einen Umtausch ablehnen, könnten sie die Auszahlungen aus dem Rettungspaket behindern und im schlimmsten Fall verhindern. Nur wenn hinreichend viele Investoren auf das Umtauschangebot eingehen würden, könne die Schuldenlast Griechenlands in gefordertem und beschriebenen Umfang gesenkt werden und die Mittel aus dem Rettungspaket fließen.

Dem taumelnden Krisenstaat würden nun Daumenschrauben angelegt. Die Task Force für Griechenland solle jetzt dauerhaft in Griechenland präsent sein, um das Geschehen vor Ort zu beobachten. In Zukunft würden die Zahlungsflüsse aus griechischen Kapitalmarktemissionen und die Mittel aus internen Quellen, die zur Schuldentilgung dienen sollten, genauestens überwacht.

In der Presseerklärung der Eurogruppe werde die Einrichtung eines Sperrkontos zugunsten der Bedienung der griechischen Staatsschulden begrüßt. Auf dieses Konto, das beim Wertpapierabwickler ("paying agent") eingerichtet werde, solle ein Betrag eingezahlt werden, der dem Schuldendienst des Folgequartals entspreche. Des Weiteren heiße die Eurogruppe die gesetzliche Verankerung des Vorrangs der Schuldendienstzahlungen in Griechenland willkommen. Die Art der Formulierung dieser Maßnahmen in der Presseerklärung täusche leicht darüber hinweg, dass sich Griechenland zu diesen Plänen sicherlich nicht freiwillig entschlossen habe.

Der Eurogruppe zufolge solle nun auf Länderebene (gesetzlich) alles vorbereitet werden, um beim EFSF einen Rückkaufmechanismus für griechische Schuldtitel, die bei geldpolitischen Operationen des Eurosystem verwendet worden seien, zu ermöglichen. Mit den so genannten "geldpolitischen Operationen des Eurosystem" seien offensichtlich die im Rahmen des "Securities Markets Programme" angekauften griechischen Anleihen gemeint. Die Begehrlichkeiten gegenüber der EZB, die die griechischen Titel ja weit unter pari habe erwerben können, würden nun in der Form befriedigt, dass die Zinseinkünfte der EZB aus Beständen an griechischen Staatsanleihen an die nationalen Notenbanken ausgeschüttet würden, die ihre Gewinne wiederum nach jeweiligem nationalem Recht an die Regierungen weiterreichen würden.

Man sei übereingekommen, dass diese Ausschüttungen von den Mitgliedsstaaten der Eurozone zur Verbesserung der Tragfähigkeit der griechischen Schulden benutzt werden könnten. Damit bleibe unklar, ob die Gelder Griechenland verliehen oder sogar geschenkt würden und in welcher Höhe das passieren solle. Von einem Verzicht auf Kursgewinne bei der EZB - so denn die Anleihen fristgerecht in voller Höhe getilgt würden - sei in der Presseerklärung nicht die Rede.

Zeitungsmeldungen zufolge solle die EZB ihre Bestände an griechischen Staatsanleihen beim griechischen Staat in gleichartige Anleihen umgetauscht haben, die sich nur in der Kennnummer von den Altanleihen unterscheiden würden. Mit dieser Vorgehensweise bestünde die Möglichkeit, über den Schlüssel der Kennnummer die EZB von einem Umtauschangebot auszuschließen. Eine solche Vorgehensweise könne aber eine Benachteiligung von bestimmten Anlegergruppen beinhalten und sei rechtlich angreifbar. Bis heute jedoch lasse sich noch keine Kennnummer für neue griechische Staatsanleihen auffinden.

Verzicht würden auch die Staaten der Eurozone leisten, die nachträglich die von Griechenland zu zahlenden Zinsen für die Hilfen aus dem ersten bilateralen Hilfsprogramm so herabsetzen würden, dass die Zinsmarge nur noch 150 BP über Euribor betrage. Des Weiteren würden alle nationalen Notenbanken der Eurozone, die in ihrem Portfolio über griechische Staatsanleihen verfügen würden, Griechenland bis 2020 von Zinszahlungen freistellen. Technisch erfolge die Realisierung einfach über die Zurückleitung der erhaltenen Zinsen an Griechenland. Erwartet würden davon Einsparungen über EUR 1,8 Mrd. Ziel der ganzen Einsparungen sei ein Verschuldungsniveau in Höhe von 120,5% des BIP im Jahre 2020.

Die Rolle des IWF im zweiten Hilfspaket werde überhaupt nicht thematisiert. Man erwarte einen signifikanten Beitrag des IWF, der dazu jedoch bisher keine verbindliche Zusage gemacht habe. Das halbstündige Video der Pressekonferenz fördere einige Aspekte zutage, die sich nicht in der offiziellen Presseerklärung wiederfinden würden. Auf dem am 1. und 2. März stattfindenden EU-Gipfel solle die Adäquatheit des EFSF geprüft werden, worunter man eine eventuelle Aufstockung der Kreditkapazitäten der Luxemburger Zweckgesellschaft verstehen müsse. Eine solche Aufstockung würde für Deutschland eine Erhöhung des Garantievolumens bedeuten, das sich zurzeit auf EUR 211 Mrd. belaufe.

Wer sich von diesem Treffen eine Lösung der griechischen Staatsschuldenproblematik versprochen habe, müsse sich weiterhin in Geduld üben. Die Abhängigkeit von Auszahlungen aus dem neuen Rettungspaket vom Erfolg des kommenden Umschuldungsangebots schaffe eine Drohkulisse in Form des Damoklesschwerts eines zunächst weiterhin nicht auszuschließenden griechischen Staatsbankrotts. Gewissheit über eine mögliche Rettung von Griechenland könne es erst am Ende der Umtauschfrist geben. (21.02.2012/ac/a/m)






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